Hörgeschädigt? - das Notfall - Fax

Notfall Telefax Die Notrufnummer für Hörgeschädigte


Gehörlose Menschen und andere Menschen mit Hörbehinderungen haben aufgrund ihrer Hörbehinderung erschwerte Informationszugangsmöglichkeiten, und werden zeitverzögert oder gar nicht über eine aktuelle Katastrophe informiert.

Beispiel: Bei der Hochwasserkatastrophe von Dresden im August 2002 wurden bei der Evakuierung durch die Polizei die Gehörlosen „vergessen“, da Polizeiwägen mit Lautsprechern unterwegs waren, um auf die gefährliche Flutsituation aufmerksam zu machen. Insbesondere in Dörfern bekamen gehörlose und auch schwerhörige Menschen die akustischen Evakuierungsinformationen nicht mit und blieben allein in den später dunklen, von der Stromversorgung abgeschnittenen Wohnungen.

Ein ähnliches Bild bietet sich bei den Orkan- und Unwetterwarnungen. Im Fernsehen werden solche Warnungen nicht untertitelt. Warnungen per Radio sind für gehörlose und schwerhörige Menschen nicht zugänglich. Das Wissen, wie ein gut organisierter Katastrophenschutz auch für hörbehinderte Menschen barrierefrei möglich wäre, ist bisher unzulänglich.

weiter Informationen zum "Notfall TeleFax" und " Notfall App " finden Sie unter » www.notfall-telefax112.de

 

 

Notfallfax
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Das Wichtigste in Kürze:

NOTRUF

 

Feuerwehr und Rettungsdienst

112

 

Polizei

110

 

Faxnotruf

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Polizeirevier Uhingen

0 71 61  9381 0

 

Polizeiposten Ebersbach a. d. Fils

07163 1003 0

 

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