Gemeinde Schlierbach bietet Flutboxen zum Verleih an 

Die Starkregenereignisse nehmen immer häufiger zu. Die Hochwasser der letzten Jahre haben eindrücklich gezeigt, wie aktuell das Thema Hochwasser bei uns in Baden-Württemberg ist. Voraussichtlich wird der Klimawandel die Hochwassersituation in Zukunft noch verschärfen.

 

 

Als besonderen Service hat die Gemeinde Schlierbach fünf Flutboxen beschafft. Diese besteht aus einer leistungsstarken Tauchmotorpumpe mit Trockenlaufschutz und einem Feuerwehrschlauch zur Wasserbeförderung aus dem Gebäude. Bei geringen Mengen an Wassereintritt in ein Gebäude (z. B. Keller) können Sie die Gerätschaften kostenpflichtig ausleihen und das Wasser schnellstmöglich entfernen. 

 

 

Bei wem muss ich mich melden, wenn ich eine Flutbox ausleihen möchte?

Während den Öffnungszeiten können Sie sich bei der Gemeindeverwaltung unter 07021/97006-0 melden. Sollte das Rathaus geschlossen sein, können Sie sich an den Feuerwehrkommandant Heiko Hüftle unter 0172 2932445 wenden. 

 

Wo kann die Flutbox abgeholt werden?

Die Flutbox kann nach vorheriger telefonischer Absprache beim Feuerwehrmagazin abgeholt werden.

 

Wie viele Flutboxen darf ich ausleihen?

Pro Haushalt wird maximal eine Flutbox verliehen. Insgesamt stehen fünf Boxen zur Verfügung.

 

Was kosten der Verleih?

Das Nutzungsentgelt beträgt pro Flutbox und angefangene Stunde 10 €. Ab einer Verleihdauer von 5 Stunden gilt eine Tagespauschale von 50 €. Die Flutbox ist nach Gebrauch in ordentlichem und gereinigtem Zustand an die Gemeinde zurückzugeben. Bei besonders starker Verschmutzung, Beschädigung oder fehlenden Teilen behält sich die Gemeinde vor, die Kosten für Ersatz, Reparatur oder Reinigung weiter zu verrechnen. Sofern vom Bürgermeister, dem Landrat oder der Landesregierung der Katastrophenfall ausgerufen wird, wird auf ein Nutzungsentgelt verzichtet.

 

Für was darf ich die Flutbox verwenden?

Flutboxen können für das Leerpumpen von Kellern und sonstigen Räumen auf Anfrage verliehen werden. Sie dürfen nicht für Poolleerungen, Zisternenreinigungen oder ähnliches verwendet werden. Die Entgelt- und Benutzungsordnung für die Verleihung von Flutboxen wurde bereits im letzten Mitteilungsblatt veröffentlicht.

 

Sie finden Sie auch unter https://www.schlierbach.de/rathaus-buergerservice/satzungen. 

 

 

Bildquelle: www.Mast-Pumpen.de

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