Flutboxen

Erste Hilfe bei Hochwasserereignissen

 

 

 

 

 

 

 

Schutzmaßnahmen bei Starkregen und Hochwasser – Ihr Service der Gemeinde Schlierbach

 

Extreme Wetterereignisse wie Starkregen treten zunehmend häufiger auf und stellen eine wachsende Herausforderung für Städte und Gemeinden dar. Die Hochwasserereignisse der letzten Jahre haben eindrucksvoll gezeigt, wie relevant das Thema Überschwemmungsschutz auch in Baden-Württemberg ist. Prognosen gehen davon aus, dass der Klimawandel die Hochwassersituation in Zukunft weiter verschärfen könnte.

 

Um Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu unterstützen, hat die Gemeinde Schlierbach fünf Flutboxen beschafft. Diese enthalten eine leistungsstarke Tauchmotorpumpe mit Trockenlaufschutz sowie einen Feuerwehrschlauch, mit dem eingedrungenes Wasser effektiv aus Gebäuden befördert werden kann. Insbesondere bei geringem Wassereintritt in Kellerräume oder Wohnbereiche besteht die Möglichkeit, diese Geräte gegen eine Gebühr auszuleihen, um rasche Abhilfe zu schaffen.

 

Flutbox-Ausleihe: Informationen & Ablauf

 

Wo kann ich eine Flutbox ausleihen?

 

Während der Öffnungszeiten ist die Gemeindeverwaltung unter 07021/97006-0 erreichbar. Sollte das Rathaus geschlossen sein 

 

 

Wo erfolgt die Abholung?

 

Nach vorheriger telefonischer Absprache kann die Flutbox direkt beim Feuerwehrmagazin abgeholt werden.

 

 

Wie viele Flutboxen können pro Haushalt ausgeliehen werden?

 

Jeder Haushalt kann maximal eine Flutbox erhalten. Insgesamt stehen fünf Boxen zur Verfügung.

 

 

Was kostet der Verleih?

 

Das Nutzungsentgelt beträgt:

  • 10 € pro angefangene Stunde

  • Tagespauschale von 50 € ab einer Leihdauer von 5 Stunden

  •  

Nach Gebrauch muss die Flutbox gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden. Bei Beschädigungen, starker Verschmutzung oder fehlenden Teilen können zusätzliche Kosten für Reparatur, Ersatz oder Reinigung anfallen. Falls ein Katastrophenfall durch den Bürgermeister, Landrat oder die Landesregierung ausgerufen wird, entfällt das Nutzungsentgelt.

 

Wofür darf die Flutbox verwendet werden?

Die Flutbox dient ausschließlich zum Leerpumpen von Kellern und Wohnräumen. Eine Nutzung für Poolentleerungen, Zisternenreinigungen oder ähnliche Zwecke ist nicht gestattet.

 

Die vollständige Entgelt- und Benutzungsordnung für Flutboxen wurde bereits im letzten Mitteilungsblatt veröffentlicht und ist online unter: verfügbar.

 

Bildquelle:

Feuerwehr Schlierbach

Siemensstraße 10

73278 Schlierbach 

 

Wichtige
Telefonnummern und Kontaktstellen

 

Schnelle Hilfe im Notfall

 

Notruf

Feuerwehr & Rettungsdienst: 112

Polizei: 110

 

Regionale Polizeidienststellen

 

Polizeirevier Uhingen: 

07161 93810 

 

Polizeiposten Ebersbach an der Fils: 

07163 1003-0

 

Gemeindeverwaltung Schlierbach

Zentrale 07021 97006-0

 

Feuerwehrgerätehaus Schlierbach
(nicht ständig besetzt)

07021 6723

 

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